Du möchtest schon vor deinem 18. Geburtstag hinter dem Steuer zu sitzen? Mit dem Führerschein ab 17 ist das möglich!
Junge Fahrer können bereits vor dem 18. Geburtstag praktische Fahrerfahrung sammeln, was hilft, sicherer und selbstbewusster im Straßenverkehr zu werden.
Durch das begleitete Fahren mit einer erfahrenen Begleitperson können Fahranfänger unter Aufsicht und mit Unterstützung wichtige Verkehrssituationen und -verhalten lernen.
Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf selbst ans Steuer. Beim begleiteten Fahren gibt es folgendes zu beachten:
- Es muss immer eine Begleitperson mitfahren.
- Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein.
- Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen.
- Die Begleitperson darf nicht mit mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister registriert sein.
- Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden (spontan kann sich kein Erwachsener mit dem Fahranfänger ins Auto setzen).
- Es können max. fünf Begleitpersonen angegeben werden.
- Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland. Im Ausland darf nicht damit gefahren werden, da es sich hier um eine nationale Sonderregelung handelt. Einzige Ausnahme: Österreich. Dort darf man mit dem deutschan B 17-Führerschein in Begleitung fahren.
- Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken habe (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger). Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
- Für Fahrer und Beifahrer gelten natürlich die bekannten Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
- Da die Begleitperson nicht der Fahrzeugführer ist, darf sie nicht aktiv in die Fahrzeugsteuerung eingreifen, sondern nur als Berater tätig sein.